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Gute wissenschaftliche Praxis

Alle Angehörigen der Technischen Universität Clausthal verpflichten sich zu gutem wissenschaftlichen Arbeiten. Entsprechendes ist in den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten für die Technische Universität Clausthal in gültiger Fassung enthalten.

Die Leistungsfähigkeit der Universitäten hängt wesentlich von der Qualität ihrer Forschung ab. Deswegen ist es für die Universitäten besonders wichtig, durch eine Atmosphäre der Offenheit Kreativität, Kritikfähigkeit und Leistungsbereitschaft zu erhalten und zu fördern sowie Maßnahmen zu ergreifen, um wissenschaftliches Fehlverhalten nicht entstehen zu lassen.

Wissenschaftliche Arbeit dient dem Erkenntnisgewinn. Die Redlichkeit des wissenschaftlichen Personals ist Grundvoraussetzung für die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit. Gute wissenschaftliche Praxis muss gelehrt und eingeübt werden.

Fehlverhalten und Betrug schaden dem Ansehen der Wissenschaft und der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind verpflichtet, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.

Gleichzeitig ist jede/r Hochschullehrer:in verpflichtet, dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu vermitteln.

Durch Anleitung zu Ehrlichkeit und Verantwortung in der Wissenschaft soll wissenschaftlichem Fehlverhalten vorgebeugt werden.

Ombudsperson ist Prof. Dr. A. Weber, 05323-72-2309, Institut für Mechanische Verfahrenstechnik, Technische Universität Clausthal, Leibnizstraße 19, 38678 Clausthal-Zellerfeld .

Kontakt zum Ombudsmann für die Wissenschaft können Sie im Bedarfsfall hier aufnehmen.

Weitere Information zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis finden Sie in der DFG Denkschrift.

Tools für eine erfolgreiche Promotion

Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und Kompetenzen zum Treffen angemessener Entscheidungen im…