Anschubfinanzierung

(derzeit in der Restrukturierung)

Die Anschubfinanzierung der TUC wird derzeit strukturell überarbeitet. In 2024 erfolgt daher keine Ausschreibung der Mittel.

Näheres zu erneuter Ausschreibung finden Sie hier im Laufe des Wintersemesters 2024/25

Forschungspool der TU Clausthal: Ausschreibung Förderlinie (B)

Die TU Clausthal unterstützt mit einer Anschubfinanzierung Nachwuchswissenschaftler:innen darin, wissenschaftliche Eigenständigkeit und ein eigenes Forschungsprofil zu entwickeln. Die Mittel bieten eine Grundlage, eigenständig einen Antrag auf eine öffentlich geförderte Finanzierung für ein thematisch offenes Forschungsvorhaben zu erarbeiten. Es wird daher erwartet, dass am Ende der Laufzeit ein entsprechender Antrag vorgelegt wird.

Inhaltlich soll das Vorhaben zum Leitthema Circular Economy der TU Clausthal passen. Dieses wird durch eine schriftliche Stellungnahme der Sprecher:innen mindestens eines der vier Forschungsfelder dokumentiert.

Der oder die erfolgreiche Antragsteller:in soll in die wissenschaftlichen Strukturen an der TU Clausthal eingebunden werden. Unterstützend kann die Antragsberatung der Forschungsförderung das Vorhaben begleiten. Überfachliche Unterstützungsangebote stellt die Graduiertenakademie bereit.

Was wird gefördert?

Der Förderrahmen sieht bis zu 100.000 EUR für Personal- und Sachmittel bzw. Reisekosten bei einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten vor. Der Anteil der Reise- und Sachmittelausgaben darf dabei bis zu 20% des Fördervolumens betragen. Für den Einsatz der Personalmittel sind die Regelungen des TV-L und des WissZeitVG zu beachten.

Es muss innerhalb von 6 Monaten nach Auslaufen der Förderung ein Finanz- und Sachbericht vorgelegt werden. Des Weiteren wird eine Rückmeldung erwartet, ob der erwartete Drittmittel-Antrag eingereicht wurde und erfolgreich war.

Wer kann sich bewerben?

Anträge werden von promovierten Nachwuchswissenschaftler:innen auch von außerhalb der TU Clausthal entgegen genommen, so lange sichergestellt werden kann, dass diese während der Laufzeit des Projekts Mitglied der TU Clausthal sind und die Mittel an der TU Clausthal verausgabt werden.

Von den Antragsteller:innen für die Förderung wird erwartet:

  • sehr gute Promotion in einer geeigneten Fachdisziplin und gegebenenfalls erste Postdoc-Erfahrung.
  • Nachweis ausgezeichneter wissenschaftlicher Leistungen, z.B. exzellente Publikationen in geeigneten Medien, Auszeichnungen, eventuell erste Drittmittelerfahrungen.
  • überzeugendes Forschungskonzept für die Anschubfinanzierung und den geplanten Folgeantrag im Rahmen der Zuwendungsforschung (z.B. Nachwuchsgruppe mit entsprechenden Angaben) mit Meilensteinen sowie Anknüpfungspunkten/Vernetzungspotenzial zur bestehenden Forschung an der TU Clausthal.
  • sehr gute Englischkenntnisse und idealerweise internationale Erfahrung in einem wissenschaftlichen Kontext.

Evaluationskriterien

  • Qualifikation und Kompetenz des:r Antragsteller:in,
  • Innovativer Ansatz, Originalität des Forschungsthemas,
  • Qualität des Forschungskonzepts, thematische Passgenauigkeit zum wissen-schaftlichen Profil der TU Clausthal sowie zukünftige Entwicklungschance,
  • Eignung des Themas für die angestrebte Drittmittelförderung,
  • Projektorganisation und Meilensteinplanung.

Bewerbung

Für eine Bewerbung um die Anschubfinanzierung sind folgende Unterlagen (Deutsch oder Englisch) einzureichen:

  • Motivationsschreiben im Umfang von bis zu zwei Seiten mit Angaben zur wissenschaftlichen Erfahrung.
  • Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang (idealerweise auch im internationalen Kontext), Publikationsverzeichnis, Drittmittelerfolgen und Sprachkenntnissen.
  • Beschreibung des Forschungskonzepts mit Angaben zu Ziel und Ausgangssituation mit Meilenstein- und Zeitplan sowie zum Finanzierungskonzept (max. 10 Seiten).
  • Unterstützungsschreiben seitens eines/r wissenschaftlichen Gastgebers/-geberin oder einer Instituts-/Zentrumsleitung der TU Clausthal mit Angaben zur Einbindung des Forschungsvorhabens.
  • schriftliche Stellungnahme über die strategische Bedeutung der Maßnahme durch die Sprecher:innen mindestens eines Forschungsfeldes.
  • zwei externe Beurteilungs-/Empfehlungsschreiben.

Es wird maximal ein Antrag gefördert, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Kontakt und Rückfragen

Graduiertenakademie der TU Clausthal

Telefon: +49 5323-72-2972
E-Mail: graduiertenakademie@tu-clausthal.de

Ihre vollständigen Unterlagen reichen Sie ein zum 15.09.2023 an
die Geschäftsführerin der Graduiertenakademie: Dr. Jacqueline Leßig-Owlanj