Promotionsabschluss-Stipendien

Das  Präsidium  hat  in  seiner  Sitzung  am  16.  Juni  2020  die  Richtlinie  zur  Vergabe  von Promotionsabschlussstipendien an der TU Clausthal beschlossen (Mitt. TUC 2020, Seite 32).

Ziel dieses von dem Gleichstellungsbüro und der Graduiertenakademie getragenen Förderprogramms ist es, Nachwuchswissenschaftler:innen, bei denen sich der Abschluss der Promotion aus familiären Gründen oder aus Gründen besonderer Härte verzögert hat, zu unterstützen. 

Dafür stellt die TU Clausthal einen Überbrückungsfonds zur Verfügung. 

Wenn sich bei Ihnen der Abschluss Ihrer Promotion aus familiären Gründen oder aus Gründen besonderer sozialer Härte unverschuldet verzögert hat und Ihnen keine weitere Finanzierungsmöglichkeit für den Abschluss Ihrer Promotion zur Verfügung steht, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Wir beraten Sie gern hinsichtlich möglicher finanzieller Überbrückungsmöglichkeiten.

In den Richtlinien zu den Promotionsabschluss-Stipendien finden Sie weitere Informationen.