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Planung 'Schritt für Schritt'

1. Betreuungszusage und Finanzierung

Wenn Sie sich für eine Promotion in einem für Sie interessanten Bereich entschieden haben, ist der nächste Schritt das Finden einer geeigneten Betreuerin/eines geeigneten Betreuers für Ihr Promotionsvorhaben. 

Normalerweise arbeiten Doktorand:innen als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an den Instituten der TU Clausthal oder in einem Unternehmen, dass im Rahmen einer Forschungskooperation mit der TU Clausthal zusammenarbeitet. Es kann daher für Sie interessant sein, die Stellenangebote der TU Clausthal zu sichten bzw. einzelne Professor:innen direkt auf die mögliche Bearbeitung eines Promotionsprojektes anzusprechen. Möglich sind aber auch Stipendien diverser Studienstiftungen.

2. Zulassung zur Promotion

Vor dem Beginn mit der Arbeit an der Dissertation, d. h. sobald Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, ist von jeder/m Doktorand:in ein Antrag auf Zulassung zur Promotion im Dekanat der jeweiligen Fakultät (Fakultät 1 - Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften, Fakultät 2 - Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften, Fakultät 3 - Fakultät für Mathematik/ Informatik und Maschinenbau) einzureichen. Folgende Unterlagen werden benötigt (s. auch Webseiten der jeweiligen Fakultät):

- Zulassungsantrag
Betreuungsvereinbarung
- Vorschlag Leistungen Promotionsstudium (Promotionsstudienplan)
- Erklärung Promotionsversuche

3. Die Immatrikulation

Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) müssen sich Doktorand:innen als Promotionsstudierende einschreiben. Die Einschreibung erfolgt im Studienzentrum (Studentensekretariat).

Informationen zum Semesterbeitrag (zurzeit 185,-- € für Promotionsstudierende) finden Sie hier.

4. Bearbeitung des Promotionsprojektes

Sobald Sie alle formal/rechtlichen Schritte abgeschlossen haben, können Sie mit der Planung und Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes beginnen. Haben Sie Fragen rund um das Thema Promotion oder benötigen Sie Beratung, kontaktieren Sie uns bitte. Die Graduiertenakademie berät Sie gerne bezüglich der Erstellung eines persönliches Curriculums, rund um das Thema Qualifikationsangebote, Graduiertenförderung oder Karriereentwicklung.

5. Eröffnung des Promotionsverfahrens

Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation und zur Eröffnung des Promotionsverfahrens reichen Sie bitte nach Absprache mit der/m Betreuer*in zusammen mit Ihrer Dissertation folgende weitere Unterlagen bei der Fakultät ein:

- Eröffnungsantrag (s. Webseiten der jeweiligen Fakultäten)
- Eidesstattliche Versicherung (siehe auch "Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten")
- Statistikbogen

Ein Muster für das Titelblatt der Dissertation finden Sie in der gemeinsamen Promotionsordnung der Fakultäten.

Über die Eröffnung des Promotionsverfahrens entscheidet der Fakultätsrat in der nächsten Sitzung oder im Umlaufverfahren. Bitte informieren Sie sich über die nächsten Sitzungstermine der Fakultätsräte auf den Webseiten der jeweiligen Fakultäten 123.

Die Disputation findet an der TU Clausthal in der Regel als mündliche Prüfung mit einem hochschulöffentlichen Teil und einer anschließenden Fachdiskussion statt.

Zur Vorbereitung Ihrer Disputation bietet die Graduiertenakademie regelmäßig Weiterbildungen an.

6. Veröffentlichung Ihrer Dissertation

Nachdem Sie Ihre mündliche Prüfung absolviert haben, beantragen Sie innerhalb eines Jahres (Frist beginnt mit dem Tag der mündlichen Prüfung) die Druckerlaubnis. Bitte füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben diesen und lassen ihn von Ihrer/m Betreuer*in gegenzeichnen. Der Antrag ist beim Dekanat der Fakultät einzureichen, um von der/m Dekan*in die erforderliche Erlaubnis zur endgültigen Veröffentlichung zu erhalten.

- Antrag auf Erteilung der Druckerlaubnis (die entsprechenden Formulare finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Fakultäten 1, 2, 3)
- Hinweise zur elektronischen Veröffentlichung  (§ 12 Abs. 2 a Promotionsordnung vom 15.11.2016)
- Hinweise zur Veröffentlichung als Buch in einem Verlag  (§ 12 Abs. 2 c Promotionsordnung vom 15.11.2016)

Die TU Clausthal möchte den Kontakt zu ihren Ehemaligen pflegen. Wenn auch Sie Interesse haben, mit Ihrer Hochschule sowie Ihren ehemaligen Kommilitonen in Kontakt zu bleiben und Einladungen zu Veranstaltungen der Hochschule zu erhalten, können Sie sich unter folgendem Link kostenlos und unverbindlich in die Alumnidatenbank eintragen: http://www.alumni.tu-clausthal.de/mitglied-werden/